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ÄNDERUNG Bebauungsplan "B 2/3/4 Mitte" Gemeinde Buckenhof, landkreis Erlangen-Höchstadt
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Gemeinderat von Buckenhof hat in seiner Sitzung vom 16.01.2025 beschlossen, den Bebauungsplan "B 2/3/4 Mitte" gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich zu ändern.
Die Änderung erhält den Namen "B 2/3/4 Mitte – 3. Änderung, Wohnen Am Alten Weiher".
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage zur technischen und energetischen Sanierung sowie zur Nachverdichtung in Form der Aufstockung der Bestandsgebäude im Geltungsbereich der Änderung geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Buckenhof und ist wie folgt umgrenzt:
Norden, Osten, Westen – Bestehende Ortsbebauung
Süden – Waldfläche
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich über die gesamten Flurnummern 55/15, 55/16, 55/17 und 55/18 der Gemarkung Buckenhof.
Der räumliche Geltungsbereich der geplanten Änderung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth) eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth sind:
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr. Mittwoch kein Parteiverkehr
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.