Durchführung von Schnittmaßnahmen
Bitte beachten
Wir möchten alle Haus- und Grundstücksbesitzer daran erinnern, die überhängenden und sichtbehindernden Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz sagt aus, dass Äste und Zweige die in Fahrbahnen bzw. Parkbuchten (ruhender Verkehr) hineinragen, eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m haben müssen. Über Geh- und Radwege sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m auszuschneiden. Außerdem dürfen Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
Außerdem bitten wir Sie, das Gerinne an Ihrem Grundstück zu säubern. Auch Pflanzen, die dort wachsen, müssen entfernt werden.
Wir danken Ihnen im Namen aller Verkehrsteilnehmer zu Fuß, Rad oder Auto, die dann nicht mehr durch den Überwuchs behindert werden.
Ihr Bauamt